Sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden
Der Schutz vor der Hitze an Gebäuden wird immer wichtiger, denn die Sommer werden klimawandelbedingt zunehmend wärmer und Hitzeperioden halten länger an. Bevor Sie als Kommune Klimaanlagen in Ihren öffentlichen Gebäuden installieren, kann mit einer Vielzahl von passiven Maßnahmen das Innenraumklima auf einer angenehmen Temperatur gehalten werden. Ziel ist es, den aktiven technischen Kühlbedarf (z. B. durch Klimaanlagen) auf ein Minimum zu reduzieren.
Folgende passive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz sind möglich:
- Hitzeadäquate Gebäudeplanung bei Neubauten: optimierte Ausrichtung besonnter Gebäudeflächen, insbesondere der Gebäudeöffnungen (Fenster)
- Eigenverschattung der Gebäude: Balkone, Vorbauten, Außendächer auf der Südseite
- angemessene Fenstergrößen in Relation zur Grundfläche des Gebäudes
- Einsatz einer Sonnenschutzverglasung
- außenliegender Sonnenschutz: Klapp- und Schiebeläden, Rollläden, Markisen, Raffstores, Sonnensegel
- außenliegende Verschattung durch Laubbäume
- innenliegender Sonnenschutz: Innenjalousien, vertikale und horizontale Lamellen, Folienplissees
- Fassaden- und Dachdämmung
- Verschattung durch Fassadenbegrünung
- Dachbegrünung
- Massive Baumaterialien zur Erhöhung der Wärmespeicherfähigkeit: Ziegel, Kalkstein
- durch helle Farbgestaltung der Gebäude durch Ausnutzung des Albedo-Effektes
- Lüftungskonzepte, optimale Nachtlüftung
Der Sommerliche Wärmeschutz an Gebäuden ist in Deutschland mittlerweile gesetzlich gefordert. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 14 für den Neubau und in § 51 für ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Der Nachweis erfolgt auf der Grundlage der DIN 4108 Beiblatt 2 .