Services

Alle wichtigen Institutionen, Beratungsstellen und Portale
zum Thema Hitze und Gesundheit im Überblick

Überblick

Sie möchten in der Hitzevorsorge aktiv werden und sind auf der Suche nach weiteren Informationen, Ansprechpersonen, Beratung oder Finanzierungsmöglichkeiten? Hier finden Sie die wichtigsten Adressen und Anlaufstellen.  

Beratungsstellen

Auf Bundes- und Landesebene gibt es folgende Anlaufstellen, die Kommunen bei Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels unterstützen:

Das Zentrum KlimaAnpassung unterstützt im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bundesweit Kommunen und sozialer Einrichtungen bei dem Einstieg in die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dies geschieht durch die Informationsbereitstellung, Hilfe bei der Auswahl und Nutzung von Fördermitteln, sowie durch Aus- und Fortbildungen und der Förderung von Austausch und Vernetzung. Hitzevorsorge ist ein inhaltlicher Schwerpunkt mit Praxisbeispielen, Hinweisen und Förderungsmöglichkeiten.
Um Kommunen umfangreich bei der Klimaanpassung zu unterstützen, sind in einer Reihe von Bundesländern seit vielen Jahren Kompetenzzentren etabliert oder werden derzeit aufgebaut. Auch gibt es eine vielfältige Einbettung in die jeweiligen Landesverwaltungen. Die Angebote reichen von der Bereitstellung von Klima- und Projektionsdaten bis hin zur Vernetzung, Beratung und Unterstützung in Planungsprozessen.

****

***

Informationsportale

Vielfältige Informationen und Handlungsoptionen zum Thema Gesundheit und Hitze geben folgende Internetseite:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt Aufgaben des Bundes in der Gesundheitsförderung und Prävention wahr. Das BZgA hat das Online-Informationsportal Klima-Mensch-Gesundheit umgesetzt, das sich an Bürger*innen und Fachpersonen wendet. Ziel ist es, über die vielfältigen Zusammenhänge von Gesundheit und Klimaveränderungen zu informieren, Handlungstipps zu geben und Orientierung über weiterführende Angebote zu bieten. Fachpersonen erhalten über das Portal Informationen, um Lebenswelten hitzetauglich zu gestalten.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Das RKI hat eine Geschäftsstelle für Klimawandel und Gesundheit und eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe für Klimawandel und Gesundheit innerhalb des RKI etabliert, welche die wissenschaftliche Arbeit in diesem Themenbereich bündelt.
Das Umweltbundesamt (UBA) ist als wissenschaftliche Behörde dem Bundesumweltministerium nachgeordnet. Es bietet Kommunen und einer interessierten Öffentlichkeit umfangreiche Informationen zum Klimawandel und den Folgen für die Gesundheit. Das UBA bindet in vielen angewandten Pilotvorhaben Kommunen aktiv ein und fördert den Austausch und die Vernetzung. Es werden praktische Werkzeuge (Leitfäden, Handlungsempfehlungen, Datenbanken mit guten Beispielen, interaktive Karten), Kampagnen (Schattenspender ) und aufbereitete Broschüren (Hitzeknigge ) als Blaupause zur Verfügung gestellt, welche bei der Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen und Einzelmaßnahmen  zur Hitzevorsorge unterstützen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Zentrale Aufgaben des DWD sind die Wettervorhersage, die Warnung vor wetterbedingten Gefahren, die Überwachung des Klimas in Deutschland sowie die Bewertung von Klimaveränderungen und die Beratung bei Fragen zur Anpassung an den Klimawandel. Der DWD gibt Hitzewarnungen auf Landkreis- und Gemeindeebene heraus und stellt Kommunen Daten über das vergangene und zukünftig zu erwartende Klima bis Ende des Jahrhunderts kostenlos zur Verfügung.
Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) versteht sich als ein Netzwerk von Akteur*innen im Gesundheitswesen, die sich der gesamtgesellschaftlichen Transformation verpflichtet haben und in ihrem lokalen Umfeld, in Gesundheitseinrichtungen und in der Kommune aktiv werden. Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen hat der KLUG e. V. das Informationsportal Hitze.info für Gesundheitsberufe und kommunale Gesundheitsakteur*innen aufgebaut. Nutzende finden hier Informationen zu Gesundheitsfolgen durch Hitze und Maßnahmen für einen wirksamen Hitzeschutz sowie Schulungsmodule mit Begleitmaterialien.
Das Deutsche Klimavorsorgeportal KLiVO der Bundesregierung bündelt eine Vielzahl an qualitätsgeprüften Klimavorsorgediensten , die dabei helfen, sich vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, entsprechende Vorsorge zu betreiben und so Klimaschäden zu vermeiden. Das Angebot der Bundesregierung ist ein Service für Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder Verbände. Die Dienste enthalten vielseitige Informationen, Daten und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Klimafolgen.
Das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin wurde initiiert durch die Ärztekammer Berlin, die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Gemeinsam mit vielen Akteur*innen des Gesundheitswesens wurden Hitzeschutzpläne erarbeitet. Zur Unterstützung der Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen werden zielgruppenspezifischen Schulungen für Beschäftige im Gesundheitswesen entwickelt und angeboten.
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung möchte dazu beitragen, den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken frühzeitig durch lebensweltbezogene Aktivitäten zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu begegnen.

Der "Klimapakt Gesundheit"

„Unser Gesundheitswesen muss sich auf die Folgen des Klimawandels einstellen: Auf die Hitze, auf neue Krankheitsbilder – und im Extremfall auch auf neue Pandemien. Klimaschutz ist deshalb auch aktiver Gesundheitsschutz. Nur durch einen gemeinsamen Schulterschluss kann es uns gelingen, eine Verschärfung des Klimawandels zu verhindern und das System gleichzeitig auf neue Gesundheitsrisiken vorzubereiten. Mit unserer Erklärung geben wir heute dazu den Startschuss!“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach,
anlässlich der Unterzeichnung des „Klimapakts Gesundheit “ am 14. Dezember 2022

Netzwerke

Im Themenfeld Gesundheit gibt es verschiedene Netzwerke und Zusammenschlüsse, die sich unter anderem mit Klimawandel und Hitze beschäftigen.

Gesundheitsministerkonferenz Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat in 2020 einen Beschluss zu den Herausforderungen des Klimawandel für das deutsche Gesundheitswesen gefasst. Darin hat sich die GMK dafür ausgesprochen, dass alle kreisfreien Städte und Landkreise bis 2025 Hitzeaktionspläne entsprechend der Empfehlungen des Bundesumweltministeriums verabschieden und implementieren. In jeder Kreisgesundheitsbehörde bzw. jedem städtischen Gesundheitsamt soll zudem eine Koordinierungsstelle geschaffen werden.

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit

Der 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit macht Angebote der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung über seine Datenbank transparent und vernetzt Institutionen aus verschiedenen Bereichen. Der Kooperationsverbund hat 16 Koordinierungsstellen in allen Bundesländern aufgebaut.

Gesunde Städte-Netzwerk Das Netzwerk für Gesunde Städte ging 1989 aus einer Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervor. Die dem Netzwerk angehörenden Kommunen setzen das Thema Gesundheit im Sinne einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen auf die Tagesordnung. Mitgliedskommunen verpflichten sich Mindestkriterien zur kommunalen Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Hitzebedingte Krankmeldungen

Grafik aus Vortrag

Finanzierung

Finanzielle Beschränkungen werden oft als Hindernis für die Initiierung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zur Hitzevorsorge auf lokaler Ebene genannt. Insbesondere für kleinere Kommunen stellt die Finanzierung der Maßnahmenumsetzung eine große Herausforderung dar. Folgende Unterstützung für die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung.

Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Über die Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Nutzen Sie hier die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot zum Thema Hitze passgenau für Ihr Vorhaben.

Fördermittel-Ratgeber des Konvents der Bürgermeister/innen für Klima und Energie Europa

Der interaktive Fördermittel-Ratgeber des Konvents der Bürgermeister für ⁠Klima⁠ und Energie Europa enthält Informationen über Fördermittel, die von der Europäischen Union, den EU-Mitgliedstaaten und europäischen Finanzinstituten bereitgestellt werden.

Der Ratgeber enthält außerdem Informationen über Unterstützungsdienste und alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie Bürgergenossenschaften und Crowdfunding.

Förderdatenbank des Zentrums KlimaAnpassung

Die Förderdatenbank des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) bietet Ihnen einen Überblick über Fördermöglichkeiten zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene von Bund und Ländern. In der Datenbank kann nach Fördergegenstand, Fördergeber, Themenfeld (u.a. Hitzevorsorge, Gesundheit), Förderart, Antragberechtigte und  Fördergebiet (Länder) gefiltert werden. Zudem wird Ihnen als Kommune eine Förderberatung zu passenden Förderprogrammen im Bereich Hitzevorsorge und Gesundheit angeboten. Das ZKA steht Ihnen unter 030-39001201 von Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr für Beratungen zur Verfügung. Auch Anfragen über eine E-Mail an beratung@zentrum-klimaanpassung.de sind möglich.

Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen

Einen Überblick über Fördermöglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel in Kommunen sortiert nach Themen bietet Ihnen die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen, angesiedelt beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu).

Städtebauförderung des Bundesinnenministeriums

Informieren Sie sich auf dem Webportal zur Städtebauförderung des Bundesinnenministeriums (BMI) über neue Fördervoraussetzungen in der Städtebauförderung bezüglich der Berücksichtigung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Förderangebot für Kommunen in NRW zur Steigerung der Hitzevorsorge Im Bundesland NRW können Sie als Kommune oder Gemeindeverband aktuell Fördermittel des Landes zur Unterstützung von Maßnahmen zur Hitzevorsorge beantragen. Gefördert wird die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen sowie Maßnahmen zu deren Vorbereitung (u.a. notwendige Untersuchungen, Erhebungen, Analysen, Beteiligungsverfahren). Projektanträge können beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingereicht werden.

Handlungsansätze kleinerer und/oder finanzschwacher Kommunen

Die Studie des Umweltbundesamts befasst sich mit den praktischen Aspekten der ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ und die gleichzeitigen demografischen und wirtschaftsstrukturellen Veränderungsprozesse in kleineren und/ oder finanzschwachen Kommunen. Im Fokus stehen die Handlungsansätze, die kommunale Akteure bei der Vorbereitung von Entscheidungen unterstützen sollen.

Kontakt     Datenschutz     Impressum

© Bundesministerium für Gesundheit

Services

Alle wichtigen Institutionen, Beratungsstellen und Portale
zum Thema Hitze und Gesundheit im Überblick

Überblick

Sie möchten in der Hitzevorsorge aktiv werden und sind auf der Suche nach weiteren Informationen, Ansprechpersonen, Beratung oder Finanzierungsmöglichkeiten? Hier finden Sie die wichtigsten Adressen und Anlaufstellen.  

Beratungsstellen

Auf Bundes- und Landesebene gibt es folgende Anlaufstellen, die Kommunen bei Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels unterstützen:

Das Zentrum KlimaAnpassung unterstützt im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bundesweit Kommunen und sozialer Einrichtungen bei dem Einstieg in die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dies geschieht durch die Informationsbereitstellung, Hilfe bei der Auswahl und Nutzung von Fördermitteln, sowie durch Aus- und Fortbildungen und der Förderung von Austausch und Vernetzung. Hitzevorsorge ist ein inhaltlicher Schwerpunkt mit Praxisbeispielen, Hinweisen und Förderungsmöglichkeiten.
Um Kommunen umfangreich bei der Klimaanpassung zu unterstützen, sind in einer Reihe von Bundesländern seit vielen Jahren Kompetenzzentren etabliert oder werden derzeit aufgebaut. Auch gibt es eine vielfältige Einbettung in die jeweiligen Landesverwaltungen. Die Angebote reichen von der Bereitstellung von Klima- und Projektionsdaten bis hin zur Vernetzung, Beratung und Unterstützung in Planungsprozessen.

****

***

Informationsportale

Vielfältige Informationen und Handlungsoptionen zum Thema Gesundheit und Hitze geben folgende Internetseite:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nimmt Aufgaben des Bundes in der Gesundheitsförderung und Prävention wahr. Das BZgA hat das Online-Informationsportal Klima-Mensch-Gesundheit umgesetzt, das sich an Bürger*innen und Fachpersonen wendet. Ziel ist es, über die vielfältigen Zusammenhänge von Gesundheit und Klimaveränderungen zu informieren, Handlungstipps zu geben und Orientierung über weiterführende Angebote zu bieten. Fachpersonen erhalten über das Portal Informationen, um Lebenswelten hitzetauglich zu gestalten.
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Das RKI hat eine Geschäftsstelle für Klimawandel und Gesundheit und eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe für Klimawandel und Gesundheit innerhalb des RKI etabliert, welche die wissenschaftliche Arbeit in diesem Themenbereich bündelt.
Das Umweltbundesamt (UBA) ist als wissenschaftliche Behörde dem Bundesumweltministerium nachgeordnet. Es bietet Kommunen und einer interessierten Öffentlichkeit umfangreiche Informationen zum Klimawandel und den Folgen für die Gesundheit. Das UBA bindet in vielen angewandten Pilotvorhaben Kommunen aktiv ein und fördert den Austausch und die Vernetzung. Es werden praktische Werkzeuge (Leitfäden, Handlungsempfehlungen, Datenbanken mit guten Beispielen, interaktive Karten), Kampagnen (Schattenspender ) und aufbereitete Broschüren (Hitzeknigge ) als Blaupause zur Verfügung gestellt, welche bei der Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen und Einzelmaßnahmen  zur Hitzevorsorge unterstützen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Zentrale Aufgaben des DWD sind die Wettervorhersage, die Warnung vor wetterbedingten Gefahren, die Überwachung des Klimas in Deutschland sowie die Bewertung von Klimaveränderungen und die Beratung bei Fragen zur Anpassung an den Klimawandel. Der DWD gibt Hitzewarnungen auf Landkreis- und Gemeindeebene heraus und stellt Kommunen Daten über das vergangene und zukünftig zu erwartende Klima bis Ende des Jahrhunderts kostenlos zur Verfügung.
Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) versteht sich als ein Netzwerk von Akteur*innen im Gesundheitswesen, die sich der gesamtgesellschaftlichen Transformation verpflichtet haben und in ihrem lokalen Umfeld, in Gesundheitseinrichtungen und in der Kommune aktiv werden. Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen hat der KLUG e. V. das Informationsportal Hitze.info für Gesundheitsberufe und kommunale Gesundheitsakteur*innen aufgebaut. Nutzende finden hier Informationen zu Gesundheitsfolgen durch Hitze und Maßnahmen für einen wirksamen Hitzeschutz sowie Schulungsmodule mit Begleitmaterialien.
Das Deutsche Klimavorsorgeportal KLiVO der Bundesregierung bündelt eine Vielzahl an qualitätsgeprüften Klimavorsorgediensten , die dabei helfen, sich vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, entsprechende Vorsorge zu betreiben und so Klimaschäden zu vermeiden. Das Angebot der Bundesregierung ist ein Service für Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder Verbände. Die Dienste enthalten vielseitige Informationen, Daten und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Klimafolgen.
Das Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin wurde initiiert durch die Ärztekammer Berlin, die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG) und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Gemeinsam mit vielen Akteur*innen des Gesundheitswesens wurden Hitzeschutzpläne erarbeitet. Zur Unterstützung der Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen werden zielgruppenspezifischen Schulungen für Beschäftige im Gesundheitswesen entwickelt und angeboten.
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung möchte dazu beitragen, den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken frühzeitig durch lebensweltbezogene Aktivitäten zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu begegnen.

Der "Klimapakt Gesundheit"

„Unser Gesundheitswesen muss sich auf die Folgen des Klimawandels einstellen: Auf die Hitze, auf neue Krankheitsbilder – und im Extremfall auch auf neue Pandemien. Klimaschutz ist deshalb auch aktiver Gesundheitsschutz. Nur durch einen gemeinsamen Schulterschluss kann es uns gelingen, eine Verschärfung des Klimawandels zu verhindern und das System gleichzeitig auf neue Gesundheitsrisiken vorzubereiten. Mit unserer Erklärung geben wir heute dazu den Startschuss!“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach,
anlässlich der Unterzeichnung des „Klimapakts Gesundheit “ am 14. Dezember 2022

Netzwerke

Im Themenfeld Gesundheit gibt es verschiedene Netzwerke und Zusammenschlüsse, die sich unter anderem mit Klimawandel und Hitze beschäftigen.

Gesundheitsministerkonferenz Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat in 2020 einen Beschluss zu den Herausforderungen des Klimawandel für das deutsche Gesundheitswesen gefasst. Darin hat sich die GMK dafür ausgesprochen, dass alle kreisfreien Städte und Landkreise bis 2025 Hitzeaktionspläne entsprechend der Empfehlungen des Bundesumweltministeriums verabschieden und implementieren. In jeder Kreisgesundheitsbehörde bzw. jedem städtischen Gesundheitsamt soll zudem eine Koordinierungsstelle geschaffen werden.

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit

Der 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit macht Angebote der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung über seine Datenbank transparent und vernetzt Institutionen aus verschiedenen Bereichen. Der Kooperationsverbund hat 16 Koordinierungsstellen in allen Bundesländern aufgebaut.

Gesunde Städte-Netzwerk Das Netzwerk für Gesunde Städte ging 1989 aus einer Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervor. Die dem Netzwerk angehörenden Kommunen setzen das Thema Gesundheit im Sinne einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen auf die Tagesordnung. Mitgliedskommunen verpflichten sich Mindestkriterien zur kommunalen Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Hitzebedingte Krankmeldungen

Grafik aus Vortrag

Finanzierung

Finanzielle Beschränkungen werden oft als Hindernis für die Initiierung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zur Hitzevorsorge auf lokaler Ebene genannt. Insbesondere für kleinere Kommunen stellt die Finanzierung der Maßnahmenumsetzung eine große Herausforderung dar. Folgende Unterstützung für die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung.

Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Über die Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Nutzen Sie hier die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot zum Thema Hitze passgenau für Ihr Vorhaben.

Fördermittel-Ratgeber des Konvents der Bürgermeister/innen für Klima und Energie Europa

Der interaktive Fördermittel-Ratgeber des Konvents der Bürgermeister für ⁠Klima⁠ und Energie Europa enthält Informationen über Fördermittel, die von der Europäischen Union, den EU-Mitgliedstaaten und europäischen Finanzinstituten bereitgestellt werden.

Der Ratgeber enthält außerdem Informationen über Unterstützungsdienste und alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie Bürgergenossenschaften und Crowdfunding.

Förderdatenbank des Zentrums KlimaAnpassung

Die Förderdatenbank des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) bietet Ihnen einen Überblick über Fördermöglichkeiten zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene von Bund und Ländern. In der Datenbank kann nach Fördergegenstand, Fördergeber, Themenfeld (u.a. Hitzevorsorge, Gesundheit), Förderart, Antragberechtigte und  Fördergebiet (Länder) gefiltert werden. Zudem wird Ihnen als Kommune eine Förderberatung zu passenden Förderprogrammen im Bereich Hitzevorsorge und Gesundheit angeboten. Das ZKA steht Ihnen unter 030-39001201 von Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr für Beratungen zur Verfügung. Auch Anfragen über eine E-Mail an beratung@zentrum-klimaanpassung.de sind möglich.

Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen

Einen Überblick über Fördermöglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel in Kommunen sortiert nach Themen bietet Ihnen die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen, angesiedelt beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu).

Städtebauförderung des Bundesinnenministeriums

Informieren Sie sich auf dem Webportal zur Städtebauförderung des Bundesinnenministeriums (BMI) über neue Fördervoraussetzungen in der Städtebauförderung bezüglich der Berücksichtigung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Förderangebot für Kommunen in NRW zur Steigerung der Hitzevorsorge Im Bundesland NRW können Sie als Kommune oder Gemeindeverband aktuell Fördermittel des Landes zur Unterstützung von Maßnahmen zur Hitzevorsorge beantragen. Gefördert wird die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen sowie Maßnahmen zu deren Vorbereitung (u.a. notwendige Untersuchungen, Erhebungen, Analysen, Beteiligungsverfahren). Projektanträge können beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eingereicht werden.

Handlungsansätze kleinerer und/oder finanzschwacher Kommunen

Die Studie des Umweltbundesamts befasst sich mit den praktischen Aspekten der ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ und die gleichzeitigen demografischen und wirtschaftsstrukturellen Veränderungsprozesse in kleineren und/ oder finanzschwachen Kommunen. Im Fokus stehen die Handlungsansätze, die kommunale Akteure bei der Vorbereitung von Entscheidungen unterstützen sollen.

Ein bisschen Story muss her

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bildet eine wichtige Handlungsgrundlage für den Hitzeschutz.

Bei den Regelungen zur Hitzevorsorge kann grundsätzlich zwischen formellen und informellen Regelungen zu unterscheiden.

Während formelle Regelungen gesetzlicher Natur sind  (Gesetze, Verordnungen, Satzungen)  erfolgen informelle Regelungen auf freiwilliger Basis, beispielweise in Form von Normen, Empfehlungen, Leitlinien, Pakten oder Leitlinien (siehe Tabelle 1***).

Formelle gesetzliche Regelungen des Bundes und der Länder

Im engeren Sinne  gibt es auf der Bundes- und Länderebene keine spezifische gesetzliche Regelung, die sich explizit auf die Prävention von gesundheitlichen Folgen von Hitze und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung während Hitzeperioden beziehen. Für Kommunen indirekt von Bedeutung sind jedoch gesetzliche Regelungen aus verschiedenen Rechtsbereichen. Hierzu zählen Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung, die die Hitzebelastung am Arbeitsplatz regeln. Desweiteren von Bedeutung für Kommen sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Gesetze der Länder zum Öffentlichen Gesundheitsdienst  (ÖGD) und Präventionsgesetz.

Gibt es hitzefrei am Arbeitsplatz?

Nein, es gibt für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf hitzefrei. Allerdings gelten Fürsorgepflichten der Arbeitgeber:innen, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht ergeben. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber:innen aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Im Homeoffice sind die Regeln abhängig davon, ob es sich um Telearbeit oder mobiles Arbeiten handelt.

Arbeitsstättenverordnung  und Arbeitsstättenregel ASR A3.5

Grundsätzlich gilt: Temperaturen am Arbeitsplatz gelten bis zu 25° als gesundheitlich zuträglich.  Bei einer Temperatur über diesem Wert beschreibt die Arbeitsstättenverordnung mit der

Technischen Regel für Arbeitsstätten A3.5 Raumtemperatur

stufenweise (bei 26, 30 und 35°) Randbedingungen und Maßnahmen (siehe Grafik). So können die Beschäftigten bei Temperaturen von +30 °C und von +35 °C  weiter tätig sein, vorausgesetzt die Arbeitgeber:innen ergreifen geeignete Hitzeschutzmaßnahmen.

Bestimmte Handlungspflichten sind aber nicht konkretisiert. In Frage kommen als Hitzeschutzmaßnahmen eine gute Isolierung der Gebäude oder Fenster mit Sonnenschutzsystemen.

In 2021 wurde – aufgrund der durch den Klimawandel zu erwartenden häufigeren Hitzeperioden – die ASR A3.5 Raumtemperatur  um weitere Maßnahmen bei Sommerhitze in Arbeitsräumen ergänzt. Demnach müssen Getränke bereitgestellt werden, zudem werden Entwärmungsphasen empfohlen.

Im März 2022 wurde eine weitere Ergänzung bezüglich der Bereitstellung von Ventilatoren (Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren) und der Nutzung der Kühlung  durch Wasserverdunstung vorgenommen, wobei eine „Schwülegrenze“, d. h. maximale absolute Luftfeuchte von 11,5 g W/kg tr.L (g Wasser pro kg trockener Luft) nicht überschritten werden darf. Wird diese überschritten, kann es zu einer physischen Belastung der Beschäftigten kommen.

Diese Maßnahmen sollen mit geringem Aufwand (z. B. Geräte, Installation) und ohne wesentlichen Energieverbrauch die Belastung der Beschäftigten in durch Hitzeperioden überwärmten Arbeitsräumen wirkungsvoll reduzieren (BAuA 2022: Klimawandel und Arbeitsschutz , Bericht).

 

Von den Rechtsgebieten, die zur Klimaanpassung beitragen können, geht bisher das Baugesetzbuch (BauGB), welches durch die Novellierung von 2011 und 2013 deutlich im Sinne der Klimaanpassung gestärkt wurde, am weitesten (z.B. durch das Einfügen der sogenannten Klimaschutzklausel des § 1a Abs. 5 BauGB). So sollen in § 1a Abs. 5 BauGB erforderliche Vorkehrungen zur Bewältigung der zunehmenden Hitzebelastung ausdrücklich angesprochen werden.

Damit müssen Kommunen auch die Hitzevorsorge im Rahmen ihrer vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanungen – im Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan – ausreichend berücksichtigen und in die planerische Abwägung der unterschiedlichen  Belange einstellen.

Ziele, Aufgaben und Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind von den Bundesländern in formellen Gesetzen geregelt.

Zu den Aufgaben des ÖGD gehören u.a. die Aufklärung, Gesundheitserziehung und -beratung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, die Gesundheitsförderung, die Gesundheitsberichterstattung sowie die Aufklärung über die Zusammenhänge von Umweltbelastungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes.

Wird Hitze als „gesundheitsschädigender Einfluss aus der Umwelt“ verstanden, ergeben sich für den ÖGD der Länder vielfältige Möglichkeiten präventiver Maßnahmen der Hitzevorsorge bzw. Hitzeschutz.

Beispiele mit Bezug zu umweltbezogenen Aufgaben des GDG in den Bundesländern Bayern und Bremen

Bayern:

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst

(Gesundheitsdienstgesetz – GDG) Vom 10. Mai 2022

Umweltbezogener Gesundheitsschutz (Art. 15):

  • Beobachtung und Bewertung von Umwelteinflüssen
  • Beratung und Aufklärung
  • Mitwirkung an der Verhütung gesundheitsschädlicher Langzeitwirkungen
  • anlassbezogene Stellungnahmen für andere Behörden; Information über umweltmedizinische Leistungen anderer Einrichtungen
  • Mitwirkung an umweltepidemiologischen Erhebungen

Bremen:

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG)

Schutz vor schädigenden Umwelteinflüssen (§ 20):

  • Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Bevölkerung
  • Förderung einer gesundheitsgerechten Gestaltung der Umwelt- und Lebensbedingungen
  • Beratung der Bürger:innen in umwelthygienischen und umweltmedizinischen Fragen
  • Bekanntgabe erforderliche Richtwerte oder Empfehlungen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung, soweit nicht bundes- oder landesrechtliche Vorschriften gelten
  • Mitwirkung bei Planungen für Vorhaben oder Maßnahmen mit gesundheitliche Auswirkungen
  • Prüfung der Gesundheitsverträglichkeit von Vorhaben im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen

 
***

Obwohl das Thema Hitze im  Präventionsgesetz von 2015 nicht vorkommt und es im Gesetz keine expliziten Vorgaben zur Hitzevorsorge macht, bietet es dennoch Chancen und Ansatzpunkte, die dazu beitragen können, die Gesundheit der Menschen bei Hitzebelastung zu schützen. Von Bedeutung  ist hier v. a. der im Präventionsgesetz fest verankerte „Lebensweltansatz“, der an den Alltags- und Lebenswelten von Menschen ansetzt  und darauf abzielt, durch Veränderungen dieser Lebenswelten die Gesundheit der Menschen zu fördern.

 

In 2018 wurde mit dem in 2015 Kraft getretenes Präventionsgesetz die Nationale Präventionskonferenz (NPK) eingeführt, dessen Träger die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sind sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen. Die NPK legte in 2022 das Positionspapier  zur „Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in Lebenswelten im Kontext klimatischer Veränderungen“ (kurz: NPK-Papier Gesundheit und Klima) vor. Mit dem Papier möchte die NPK und ihre Mitgliedsorganisationen dazu beitragen, den mit dem Klimawandel einhergehenden gesundheitlichen Risiken frühzeitig durch lebensweltbezogene Aktivitäten zur Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung zu begegnen.

Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene auf Bundesebene in 2023 einen Leitfaden Prävention veröffentlicht, der ein Kapitel zum Querschnittsthema Klimawandel und Gesundheit  beinhaltet.

Dort wird darauf hingewiesen, dass durch die Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne die Mortalität bei vulnerablen Gruppen (insbesondere älteren Menschen) gesenkt werden kann. Für diese Personengruppen  sollten zielgruppenspezifische Maßnahmenpläne umgesetzt werden.

Krankenkassen selbst können Kommunen zu gesundheitlich relevanten Aspekten der Klimaanpassung unterstützen durch die Mitwirkung an der Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Konzepten hinsichtlich gesundheitsrelevanter Themen, die Mitwirkung in kommunalen Gremien zum Klima- und Hitzeschutz, die Information der Menschen in der Kommune zum Schutz der Gesundheit im Kontext klimatischer Veränderungen sowie die Fortbildung von Fachkräften in Kitas, Schulen, Stadtteil- oder Gemeindezentren und Pflegeeinrichtungen zum Schutz vor klimawandelbedingter Gesundheitsrisiken.

Mit der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) liegt auf Bundesebene ein grundsätzliches Rahmenwerk zur Klimaanpassung vor, dass kontinuierlich fortgeschrieben wird. Klimaanpassung ist aber bis heute eine freiwillige, keine verpflichtende  Aufgabe. Dies trifft auch für die Bundesländer und Kommunen mit ihren jeweiligen Landesstrategien und kommunalen Klimaanpassungskonzepten zu. Entsprechende Gesetze  hierzu fehlen bisher weitestgehend.

Da die Anforderungen der Klimaanpassung aus Sicht der Bundesregierung  bislang nicht ausreichend ausgestaltet und in die Gesetzgebung des Bundes, der Länder und der Kommunen verankert worden ist und auch das Klimaschutzgesetz des Bundes keine Regelungen zur Klimaanpassung enthält will die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode ein Klimaanpassungsgesetz verabschieden und damit die Klimaanpassung  per Gesetz regeln, um mit diesem Instrument finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge zu leisten, etwa zur Hitzeprävention sowie für Dürre- und Hochwasserschutzmaßnahmen. Eines der Kernelemente dieses Gesetzes ist die Weiterentwicklung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen.

 

Auf der Bundesländerebene gibt es inzwischen mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zwei Bundesländer, die ein Klimaanpassungsgesetzt beschlossen haben (Stand April 2023).

Informelle freiwillige Regelungen zur Hitzevorsorge

Work in Progress

Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es eine Vielzahl an Leitlinien, Empfehlungen, Normen und Handlungshilfen von verschiedensten Institutionen (z.B. Umweltbundesamt,  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften), die als Argumentationshilfen oder Werkzeuge für die Hitzevorsorge in Kommunen herangezogen werden können.

  Work in Progress  

Work in Progress

  • DIN 33403-3: Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung

Work in Progress

  • DGUV Information 215-510 (bisher BGI/GUV-I 7003): Beurteilung des Raumklimas

Work in Progress

Gibt es ein bundesweites Hitzefreigesetz?

In Deutschland gibt es kein bundesweites Hitzefreigesetz. Ein Anspruch auf Hitzefrei haben Schüler:innen somit nicht. Die Bundesländer können eigenständig entscheiden, ob und wann es in Schulen Hitzefrei gibt. Nur vereinzelt folgt man dabei Richtwerten.

Infokasten: Einheitliche Regelungen zum Hitzefrei wurden erstmals vor rund 130 Jahren vom Preußischen Kultusminister Julius Robert Bosse aufgestellt. Wenn das Thermometer um 10 Uhr vormittags und im Schatten 25 Grad zeige, dürfe der Schulunterricht in keinem Falle über vier aufeinanderfolgende Stunden ausgedehnt werden, erklärte er damals in einem Ministerialerlass.

Quelle: n-tv

Gibt es in Deutschland einheitliche Regelungen zum Hitzefrei?

Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, d. h. in manchen Ländern müssen die Schüler: innen mehr schwitzen als in anderen, ehe die Rektor:innen sie nach Hause schicken kann. Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen nehmen die Außentemperatur als Maßstab: Dabei gibt es in Baden-Württemberg schon ab 25 Grad im Schatten Hitzefrei, in Hamburg muss das Thermometer erst auf 27 Grad klettern. In wieder anderen Ländern ist die Temperatur in den Klassenzimmern entscheidend – die Kultusministerien unterscheiden sich auch darin, wie viel Hitze sie für zumutbar halten. Bremen und Brandenburg nennen eine Innentemperatur von 25 Grad als Bedingung für Hitzefrei, in Sachsen müssen die Schüler dagegen noch bis zu einer Temperatur bis 26 Grad in der Schule bleiben. NRW mutetet den Schüler:innen Temperaturen bis zu 27 Grad in den Klassen zu. Unterschiede gibt es auch in der Frage, wann die Schüler vorzeitig nach Hause geschickt werden dürfen. In Hamburg sollen sie bei Hitzefrei frühestens um 11.30 Uhr gehen, in Brandenburg spätestens um zwölf Uhr.

Hitzefrei gibt es heute seltener als früher – trotz des Klimawandels. Das hängt auch mit dem Ganztagsausbau zusammen. So schreiben viele Länder den Schulen inzwischen vor, dass sie bei vorzeitigem Unterrichtsschluss weiterhin die Betreuung der Schüler sicherstellen müssen. Teilweise wird für Hitzefrei auch das Einverständnis der Eltern verlangt (Quelle: SZ vom 26. Juni 2019)

Kontakt     Datenschutz     Impressum

© Bundesministerium für Gesundheit